Recht auf Bildung

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Das Recht auf Bildung ist, nach   allg. Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen Art. 26, ein Menchenrecht.

Eine Unterstützerin des Vereins hat 2011 im Rahmen eines Projektseminars ein Projekt für Schulen in Togo, unter dem Schirm unseres Vereins, ins Leben gerufen.
Mit den ersten Spenden wurden für drei Schulklassen in Togo Lehrbücher finanziert und es war uns möglich für zunächst 4 Schulkinder die Schulgebühren zu übernehmen.
Da uns als Verein die Ausbildung der Kinder sehr wichtig ist, haben wir dieses Projekt nach Abschluss des Projektseminars weitergeführt und konnten weitere Bücher kaufen und jedes Jahr Schülern, für deren Eltern es finanziell nicht möglich war, die Schulgelder bezahlen.
Auch bei Ausbildung und Studium ist es uns möglich gewesen die Gebühren zu übernehmen oder mit gespendeten Laptops zu unterstützen.
Da eine gute Schulbildung und Ausbildung für die Kinder wichtig ist, um zukünftig eigenständig zu sein und für sich sorgen zu können, werden wir dies auch zukünftig unterstützen.